Firmengründung

Liquidation und Konkurs sind häufige Folgen von Unternehmenskrisen

In den meisten Fällen gehen die Aufträge für Ihr Unternehmen zurück. Der Umsatz sinkt. Folglich steigen die Produktionskosten im Verhältnis zur Umsatzentwicklung. Dies führt zu geringeren Gewinnen, sodass die Überschuldung steigt. Unternehmen in diesem Zustand sind hochgefährdet. Die Existenz ist bedroht. Im Zuge unserer Beratung versuchen wir, Ihnen bei der Sanierung des Unternehmens zu helfen. Falls es für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu spät ist, droht der Konkurs. Das Serviceangebot für unsere Online-Plattform umfasst auch die Beratung bei Liquidationen/Konkurs.

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Konkurs eines Unternehmens

In der Regel durchlaufen gefährdete Unternehmen in der Schweiz ein Konkursverfahren. Eine Unterteilung erfolgt zwischen dem summarischen und dem ordentlichen Konkursverfahren. Beide dürfen maximal ein Jahr dauern. Bei einfachen Verhältnissen und überschaubaren Vermögenswerten eignet sich das summarische Konkursverfahren für Ihr Unternehmen. In der Praxis überwiegt die summarische Variante. Seltener kommt das ordentliche Konkursverfahren zum Einsatz. Bei grossen Unternehmenspleiten finden Gläubigerversammlungen statt, bei welchen die Gläubiger den ordnungsgemässen Ablauf des Konkursverfahrens überwachen können.

Unsere digitale Plattform für rechtliche Online-Lösungen unterstützt Sie bei Liquidationen/Konkurs. Falls Sie Fragen zum Konkursverfahren Ihres Unternehmens haben oder selber als Gläubiger eines insolventen Unternehmens auftreten, können Sie auf die rechtliche Unterstützung unserer erfahrenen Partner-Kanzlei bauen

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Die Liquidation des Unternehmens

Bei der Liquidation des Unternehmens handelt es sich um die endgültige Beendigung der geschäftlichen Aktivitäten. Das Unternehmen wird aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht. Je nach Rechtsform unterscheidet sich die Liquidation.

Einzelfirma
100%
GmbH
100%
AG
100%

Liquidation einer Einzelfirma

Die Einzelfirma ist ein Personenunternehmen. Es existiert kein Rechtsträger mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, deren Lösung erforderlich ist. Als Geschäftsführer können Sie sich für die Liquidation entscheiden. Mit einer Aufnahme des Bestands und dessen Verwertung endet die Geschäftstätigkeit. Im Handelsregister wird lediglich vermerkt, dass die Einzelfirma infolge der Geschäftsaufgabe erloschen ist.

Liquidation einer GmbH

Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, sodass die Liquidation nach den Statuten erfolgt. Häufige Gründe für eine Liquidation der GmbH sind nach OR 820 der öffentlich beurkundete Beschluss der Gesellschafter, der Konkurs der Gesellschaft oder ein Richterurteil. Nach der Bestellung von Liquidatoren wird die Selbige durchgeführt. Es erfolgt die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Die Geschäftsbücher werden aufbewahrt.

Liquidation einer AG

Für die Liquidation der Aktiengesellschaft gibt es ebenfalls verschiedene Gründe. Der Liquidator ist für die Beendigung der Geschäftstätigkeit und Auflösung zuständig. Die Verwertung des Unternehmensbestands zur Schuldentilgung ist der erste Schritt. Anschließend wird das Ergebnis der Liquidation verteilt. Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht und existiert nicht mehr.