Markeneintrag Schweiz

Unsere Plattform für Online-Lösungen hat ein weites Tätigkeitsfeld. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beratung, Gründung oder Gestaltung von Verträgen. Zu unserem Aufgabenfeld gehört ebenfalls der sogenannte Markeneintrag. Falls Sie den Schutz einer Marke erreichen wollen, können Sie sich via Online-Formular an unsere Plattform wenden.
Markeneintrag

Der Markeneintrag: Sinn und Zweck

Die Marke hilft Ihnen bei der Individualisierung des Angebots. Ganz gleich, ob Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen abheben.
Mit einer Marke grenzen Sie das eigene Angebot von Ihrer Konkurrenz ab. Den Kunden fällt es in Zukunft deutlich leichter, die einzelnen Produkte zu unterscheiden. Wenn diese zufrieden mit der Qualität sind, werden sich die Kunden im Zweifel erneut für Ihre Marke entscheiden.

Im Wettbewerb mit der Konkurrenz kommt Marken grosse Bedeutung zu. Wenn sich Unternehmen gegen den Schutz einer Marke entscheiden, gehen sie ein erhebliches Risiko ein. Schliesslich schützt der Markeneintrag vor der unberechtigten Nutzung durch die Konkurrenz und minimiert die Verwechslungsgefahr bei neuen Marken.

Markeneintrag

Verschiedene Marken

Der Markeneintrag eignet sich für verschiedene Arten der Marke. Je nach Bedürfnis können wir Ihnen helfen, Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke zu schützen.

Bildmarke: Bei einer Bildmarke handelt es sich um bildliche Elemente, die keinerlei Worte enthalten. Ein Farbanspruch ist jedoch möglich.

Wortmarke: Wortmarken bestehen demgegenüber immer aus druckbaren Zeichen. Farbansprüche gibt es nicht. Häufige Formen der Wortmarke sind beim Markeneintrag Slogans sowie Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen.

Wort-Bild-Marke: Die Wort-Bild-Marke ist eine Kombination aus Wörtern und Bildern. In der Praxis handelt es sich häufig um einen grafischen Schriftzug, der einzigartig gestaltet wurde.

Farbanspruch: Farbansprüche beziehen sich auf die Gestaltung von Bild- oder Wort-Bild-Marken in einer bestimmten Farbe. Dieser Farbanspruch wird ebenfalls in das Markenregister eingetragen. Marken mit Farbanspruch sind in der eingetragenen Farbe geschützt, während Marken ohne Farbanspruch Markenschutz in allen Farben beanspruchen können.

Seltene Arten: Seltener kommen in der Praxis Bewegungsmarken, Hologramme, Positionsmarken oder akustische Marken vor. Dennoch können wir Ihnen auch beim Markeneintrag dieser Arten helfen.

D. Schiegg

Gastronomie

Alles in allem bin ich sehr zufrieden, alles wie versprochen gelaufen!!!

Ronald. G

Versicherungen

Super Service. Meine Firma wurde innert 14 Tagen gegründet. TOP. Kann nur weiterempfehlen

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