AHV
Die AHV ist die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung. Dabei handelt es sich um die obligatorische Rentenversicherung. Gemeinsam mit der Invalidenversicherung und den Schweizer Ergänzungsleistungen ist die AHV die erste Säule der Vorsorge. Finanziert durch das sogenannte Umlageverfahren soll die ältere Schweizer Bevölkerung vor Armut und finanziellem Ruin geschützt werden.
Altersrenten gibt es in der Schweiz aktuell bei Frauen ab dem 64. Altersjahr, bei Männern nach Vollendung des 65. Altersjahrs. Unter bestimmten Auflagen und einer gekürzten Rente können Schweizer und Schweizerinnen bereits früher die AHV-Renten bekommen.
Kontaktformular
AHV: Obligatorische Versicherung
Alle in der Schweiz wohnhaften Menschen sind ab dem 20. Lebensjahr bei der AHV obligatorisch versichert. Bei Erwerbstätigen beginnt die Versicherung bereits mit dem 18. Lebensjahr. Im Anschluss sind Studierende und nicht Erwerbstätige gleichermassen versichert. Eine Ausnahme sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die aufgrund bilateraler Verträge in einem anderen Staat pflichtversichert sind. Zudem kommen auch die Arbeitnehmer in den Genuss der Alters- und Hinterlassenenversicherung, die im Ausland wohnen, jedoch in der Schweiz ihrer Arbeit nachgehen. Eine freiwillige Versicherung ist für alle Schweizer Staatsangehörige oder EU-Bürger möglich, die mehr als fünf Jahre in der AHV versichert waren und nun ausserhalb der EU und Schweiz wohnhaft sind.
Finanzierung der AHV
Die Finanzierung der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung erfolgt durch die Beiträge der Versicherten. Alle Versicherten sind beitragspflichtig. Ergänzend fliessen Bundesgelder in die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Selbstständig Erwerbende müssen einkommensabhängig einen Beitrag errichten, während sich unselbstständig Erwerbstätige mit dem Arbeitgeber ihre Versicherungsprämie teilen.
Die AHV-Renten werden nach dem Umlageverfahren finanziert. Dies bedeutet, dass keine langfristige Bildung von Kapital erfolgt, sondern die Beiträge von Heute zur Finanzierung der aktuellen Renten dienen.
Sinn und Zweck der AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherungsoll ab dem Wegfall des Erwerbseinkommens dafür sorgen, dass die Schweizer den finanziellen Grundbedarf decken können. Eine Leistung ist die Altersrente an alle Versicherten, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Zudem erbringt die AHV auch Leistungen an die Hinterlassenen in Form der Waisen-, Witwer- und Witwen-Rente. Seit dem 01.01.2020 wurde der Beitragssatz für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer erhöht. Zudem steigt der Bundesbeitrag an der AHV, um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen und die AHV langfristig zu finanzieren. Zugleich steigen die Anreize, länger erwerbstätig zu bleiben und den Rentenbeginn flexibel der persönlichen Situation anzupassen.
Falls Fragen rund um die Alters- und Hinterlassenenversicherung bestehen, ist unsere Online-Plattform mit Anbindung an eine spezialisierte Partner-Kanzlei die richtige Anlaufstelle.