Versicherungen

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sichert alle in der Schweiz Beschäftigten vor Unfällen oder Berufskrankheiten. Die UV deckt die Schäden ab, die infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls bei der Arbeit entstehen. Neben der Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung gibt es auch finanzielle Unterstützung für die Betroffenen. Beispiele für die finanzielle Hilfe im Rahmen der schweizerischen Unfallversicherung sind das Taggeld, die Hinterlassenenrente, die Invalidenrente oder die Integritätsentschädigung.

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Obligatorische Unfallversicherung

In der Schweiz ist die Unfallversicherung obligatorisch. Der Arbeitgeber muss die unselbstständig Beschäftigten versichern. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle. Eine Ausnahme sind die Teilzeitangestellten, die wöchentlich nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Diese sind nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Der Arbeitgeber trägt die Prämien für die Unfallversicherung bezüglich der auf der Arbeit stattfindenden Unfälle oder entstehenden Krankheiten. Die Prämien für die Absicherung bei Nichtsberufsunfällen werden vom Lohn abgezogen. Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber diese freiwillig übernehmen.

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Freiwillige Unfallversicherung für den Rest

Alle anderen Schweizer sollten sich um eine Absicherung beim Arbeitsunfall kümmern. Wer nicht obligatorisch versichert ist, bleibt andernfalls auf hohen Kosten sitzen. Unsere Online-Plattformen kann Sie im Bereich Versicherungen beraten, damit auch Selbstständige oder nicht obligatorisch Versicherte bestmöglich geschützt sind.

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Nachdeckung der Unfallversicherung

Regelmässig gibt es rechtliche Konflikte, wenn der Versicherte bereits nicht mehr beim alten Arbeitgeber angestellt ist und dennoch den Eintritt einer Berufskrankheit geltend macht. Der Schweizer Gesetzgeber hat infolgedessen die Regelung der Nachdeckung geschaffen. Bis zu 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitslohn sind Sie von der Unfallversicherung geschützt.

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Unfall als Leistungsvoraussetzung

Damit die Unfallversicherung für Behandlungskosten aufkommt und finanzielle Unterstützung leistet, muss ein Unfall als schädigendes Ereignis vorliegen. Hinsichtlich der Definition eines Unfalls gibt es oftmals Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Nach Art. 4 ATSG liegt ein Unfall bei einem plötzlichen, nicht beabsichtigten Schadenseintritt vor, welcher den körperlichen oder geistigen Zustand erheblich beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall sogar den Tod zur Folge hat. Im Einzelfall kann es eine fundierte Beratung erfordern, die Unfall-Eigenschaft des schädigenden Ereignisses zu klären. Unsere Online-Plattform verfügt über Erfahrung und Know-how, um die Qualifikation als Unfall erfolgreich zu bestreiten. Der körperliche Schaden muss unfallähnlich und nicht absichtlich von Ihnen herbeigeführt sein, wenn die Unfallversicherung für den Schaden eintreten soll.