Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung ist in der Schweiz eine Sozialversicherung, die grundsätzlich allen Einwohnern zu Gute kommt. Bei Krankheit oder Unfall springt die Invalidenversicherung ein. Wer aus diesen Gründen innerhalb eines Jahres mehr als 40 % arbeitsunabhängig war, hat einen Anspruch auf die Invalidenrente. Dies umfasst unterschiedliche Leistungen, die die Betroffenen bei der Eingliederung in das Berufsleben und der Bewältigung des Lebens unterstützen sollen.
Auf den ersten Blick handelt es sich bei der Invalidenversicherung um ein einfaches Konstrukt, das bei Unfall und Krankheit eine finanzielle Absicherung bietet. In der Praxis lauern jedoch Probleme, sodass Rechtsstreitigkeiten rund um die Invalidenrente keine Seltenheit sind.
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Die Leistungen der Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung bietet Versicherten in der Schweiz ein breites Leistungsspektrum. Dies reicht von der Früherfassung bei Krankheit und Unfall über Eingliederungsmassnahmen in das Berufsleben bis hin zu der Invalidenrente. Weitere Bereiche sind Entschädigungen für Hilflose, notwendige Hilfsmittel und der Assistenzbeitrag. Die Vielfältigkeit der Leistungen erfordert eine fachliche Beratung. Schliesslich können verschiedene Fragen zur Invalidenrente auftreten. Für einen höheren Beratungsbedarf sorgt die bundesgerichtliche Rechtsprechung in der Schweiz, welche die Anforderungen an das Eintreten der Invalidenversicherung kontinuierlich verschärft. Immer mehr Personen, die infolge von Krankheit oder Unfall berufsunfähig sind, rutschen in die Sozialhilfe. Mit unserem Online-Portal unterstützen wir Sie bei Ihrer Invalidenversicherung.
Anspruch und Höhe der IV
Der Anspruch auf Invalidenrente besteht, wenn Sie in einem Jahr mindestens zu 40 % arbeitsunfähig waren. Zudem muss diese Arbeitsunfähigkeit auch nach einem Jahr fortbestehen. Dann haben Sie einen Anspruch auf IV. Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Zudem gibt es lediglich eine Rente, wenn alle Eingliederungsmassnahmen erfolglos sind. Ab einem Grad der Invalidität von 70 % bekommen Sie die volle Rente. Die konkrete Höhe der Rente richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen.
Der Invaliditätsgrad
Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall und Krankheit erfolgt eine Prüfung, ob Sie invalide sind. Dazu vergleicht die Invalidenversicherung das Einkommen nach dem gesundheitlichen Schaden mit dem Einkommen, das Sie ohne den Schaden erzielen könnten. Die Differenz wird in einer Prozentzahl ausgedrückt. Dies ist der sogenannte Invaliditätsgrad.
- unter 40 %: kein Anspruch
- 40 - 50 %: 1/4 Rente
- 50 - 60 %: 1/2 Rente
- 60 - 70 % : 3/4 Rente
- über 70 %: volle Rente