Markeneintrag

Bildmarke

Der Schutz einer Marke ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. In der Schweiz kann man sich Firmennamen, Unternehmenslogo oder sonstige Produkte als Marke schützen lassen. Dies ist auf unterschiedliche Arten möglich. Entweder entscheiden Sie sich für eine internationale Registrierung über das einschlägige IR-Markensystem oder Sie wenden sich an das Schweizer Markenamt, um eine nationale Anmeldung der Marke vorzunehmen.
Unsere Online-Plattform ist Ihnen gerne beim Schutz Ihrer Bildmarke behilflich.

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Unsere Verantwortung

Um die eigene Marke anzumelden, müssen Sie zunächst die jeweilige Art auswählen. Besonders häufig kommen Wort- und Bildmarken vor. Doch auch Wort-Bild-Kombinationen sind in der Praxis weit verbreitet.

Bei einer Bildmarke handelt es sich um ein bildliches Element ohne jegliche Worte. Beispielsweise können Sie das Firmenlogo in einer einprägsamen Farb-Kombination oder ein selbst entworfenes Logo für Ihr Unternehmen schützen. Nach der Entscheidung für eine Markenart müssen Sie angeben, ob Sie selbst eine Markenrecherche durchgeführt haben. Schliesslich kann die Anmeldung einer Marke immer auch die Rechte Dritter verletzen, sodass Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche die logische Folge sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Bildmarke und führen eine sorgfältige Recherche im Marktumfeld durch.

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IR-Markenschutz für die Schweiz

Die Schweiz ist Mitglied im Madrider Markenabschutzkommen, woraus sich eine mögliche Markeneintragung nach dem IR-Markensystem ergibt. Für Ihre Bildmarke können Sie eine IR-Marke registrieren. Der eingetragene Schutz entfaltet dann automatisch auch in der Schweiz Geltung. Beim IR-Markenschutz fallen Kosten für die Anmeldegebühr der Basismarke und die Schutzausdehnung auf die Schweiz an. Da die meisten Unternehmer nicht mit dem IR-Markenschutz vertraut sind, können wir Sie tatkräftig unterstützen.

Markeneintrag

Nationale Markenanmeldung

Bei der nationalen Markenanmeldung ist ein Antrag beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum erforderlich.
Ausländische Personen müssen einen Vertreter in der Schweiz haben. Zwischen der Anmeldung und der letztendlichen Eintragung vergehen sechs Monate.
Eine beschleunigte Antragsprüfung ist jedoch möglich. Bei der Eintragung beläuft sich die Schutzdauer Ihrer Bildmarke auf 10 Jahre. Gegen Zahlung einer Gebühr können Sie diesen Schutz regelmässig verlängern.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!