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Berufliche Vorsorge (BVG)

Die Berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizerischen Vorsorge. Somit handelt es sich um einen wichtigen Pfeiler der finanziellen Absicherung. Da die Berufliche Vorsorge (BVG) dennoch für viele Schweizer nicht greifbar ist, sollte eine fachmännische Beratung durch unsere Online-Plattform erfolgen. Wer die Altersvorsorge gezielt betreiben möchte, sollte schliesslich alle Säulen der Selbigen kennen.

Die zweite Säule der Vorsorge gehört seit 1985 zum Sozialsystem in der Schweiz. Nachdem Sie in die Pension gehen, soll der Lebensstandard möglichst hoch bleiben.

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Die Bedeutung der Beruflichen Vorsorge (BVG)

Die Berufliche Vorsorge (BVG) beschreibt die betrieblichen Pensionskassen in der Schweiz. Im Bundesgesetz BVG ist geregelt, dass alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch versichert sind. Freiwillig können sich auch die Schweizer Selbstständigen versichern lassen, um von der Berufliche Vorsorge (BVG) zu profitieren. Die Leistungen der 2. Säule des Vorsorgesystems sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Bevölkerung bis zu 75 % des letzten Lohns als Pension bekommt. Gedeckelt ist dieses Vorhaben bei einem Jahreslohn von ca. 85.000 Franken.

Finanzierung der Berufliche Vorsorge (BVG)

Im Vergleich zur AHV der Schweiz erfolgt die Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren. Dies bedeutet, dass Sie nicht heute für die aktuellen Rentner in der Schweiz bezahlen. Jeder Beitragszahler spart unmittelbar für seine eigenen Leistungen. Einen hälftigen Anteil der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.

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Berufliche Vorsorge (BVG) aus Sicht der Arbeitnehmer

Alle zur AHV verpflichteten Arbeitnehmer in der Schweiz sind ab einem bestimmten Jahreseinkommen obligatorisch in der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert. Bei einem Wechsel der Stelle und den Übergang in eine andere Pensionskasse erleiden die Schweizer Arbeitnehmer keinen Verlust. Versicherte können sich zudem frei entscheiden, wie die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge ausgezahlt werden sollen. Neben der typischen Rente ist auch eine Auszahlung des Kapitals möglich. Freizügigkeit zwischen Unternehmen ist somit gewährleistet. Allerdings muss der Lohn bei altem und neuem Arbeitgeber über dem gesetzlichen Minimum liegen.

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Vielfältige Leistungen

Die Berufliche Vorsorge (BVG) bietet Leistungen in drei unterschiedlichen Bereichen an. Bei der Pensionierung gibt es eine 100 % Altersrente und 20% Pensionierten-Kinderrente. Die Berufliche Vorsorge (BVG) sichert ebenfalls bei Invalidität ab. Im Todesfall kommen die eingezahlten Beiträge Ihren Hinterbliebenen zu Gute. 60 % der vollen Invaliden- oder Altersrente gibt es für Witwen oder Witwer, während Waisen 20 % der vollen Rente erhalten.