Markeneintrag

Wort-Bild-Marke

Mit einer eigenen Marke können sich Unternehmen von der Konkurrenz abheben. Die Marke sorgt für eine Individualisierung von Produkt oder Dienstleistung. Folglich erkennen Ihre Kunden die Produkte Ihrer Marke wieder. Mit einer geschützten Marke verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil. Wer zu langsam den Markenschutz beantragt, hat ggf. das Nachsehen. Unter Umständen kommt die Konkurrenz Ihrem Unternehmen zuvor. Markenschutz entsteht durch die Eintragung der Marke in das jeweilige Register.

Gerne ist Ihnen unsere Plattform für Online-Lösungen bei der Eintragung einer Marke behilflich, sodass Sie zukünftig vom Markenschutz profitieren.

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Der Markenschutz in der Schweiz

In der Schweiz können Sie auf unterschiedliche Arten Markenschutz beantragen und erreichen. Welches Verfahren vorteilhaft ist, erörtern wir gerne in einer Online-Beratung. Zum einen ist die nationale Markenanmeldung beim Markenamt der Schweiz möglich. Dabei handelt es sich um das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, das für alle Bild-, Wort- und Wort-Bild-Marken zuständig ist. Darüber hinaus ist die Schweiz Mitglied im Madrider Markenschutz-Abkommen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, den Markenschutz über die Registrierung einer IR-Marke zu erreichen.

Beim Verfahren der Markeneintragung über das IR-System gehen Sie wie folgt vor. Zunächst ist es erforderlich, eine IR-Marke zu registrieren. Im Anschluss lässt sich der Markenschutz auf die Schweiz ausdehnen. Je nach Wunsch und internationaler Tätigkeit können Sie den Markenschutz auf andere Länder ausweiten. Auf unserer Plattform für Online-Lösungen finden Sie spezialisierte Experten, die sich mit dem Thema Markenschutz auskennen und Sie dahingehend unterstützen.

Markeneintrag

Die Wort-Bild-Marke

Bei einer Wort-Bild-Marke handelt es sich um eine Kombination aus Wort- und Bildmarke. Diese besteht aus Wörtern und einem Bild. Zugleich kann es sich um einen grafisch gestalteten Schriftzug handeln, der in der konkreten Art geschützt werden soll. Ebenfalls sind Farbansprüche auf die Wort-Bild-Marke möglich. Falls Sie sich unsicher sind, können wir Ihnen über unser Online-Formular gerne helfen, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um den Schutz einer Wort-Bild-Marke handelt.