Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst alle Normen, die für kaufmännische Unternehmen besondere Regelungen schaffen. Dieser kaufmännische Geschäftsverkehr ist von einer gewerbsmässigen Abwicklung von Geschäften, zahlreichen Interaktionen mit Dritten und einem erhöhten Informationsbedarf zur Verminderung der unternehmerischen Risiken geprägt. Folglich soll das Handelsrecht diese Besonderheiten berücksichtigen, um Rechtssicherheit im Unternehmensalltag zu gewährleisten.
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Rechtsgebiete des Handelsrechts
Das Handelsrecht ist ein Obergriff, der verschiedene Rechtsgebiete zusammenfasst. Elementarer Bestandteil des Handelsrechts ist das Gesellschaftsrecht mit den verschiedenen Regelungen zur einfachen Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft und vielen mehr. Zudem fallen auch das Fusions-, Firmen- und Rechnungslegungsrecht unter den Begriff des Handelsrechts. In Form des Kapitalmarktrechts regeln handelsrechtliche Normen den Ablauf an den Schweizer Kapitalmärkten. Alternativ können auch Rechtsgebiete wie das Versicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht und Immeraterialgüterrecht zum Handelsrecht zählen.
Abgrenzung im Privatrecht
Das Handelsrecht ist Teil des Privatrechts der Schweiz. Handelsrechtliche Regelungen gehören somit nicht zum Öffentlichen Recht und enthalten grundsätzlich keine strafrechtlichen Regelungen. Innerhalb des Privatrechts gibt es sowohl das Handelsrecht als auch das Zivilrecht. Das Handelsrecht orientiert sich an der unternehmerischen Tätigkeit einer Person, während das Zivilrecht zuvorderst persönliche Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen betrifft.
Rechtliche Sicherheit im Tagesgeschäft
Unsere digitale Plattform ComLaw bietet Ihnen eine professionelle Beratung bei rechtlichen Problemen und Fragestellungen. Gemeinsam mit unserer Partner-Kanzlei können wir fundiert beraten und bei Bedarf Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen. Oftmals ist es jedoch der bessere Weg, die rechtlichen Bedingungen für das Tagesgeschäft der Unternehmen proaktiv zu gestalten, um Schwierigkeiten zu verhindern. Mit der Prüfung von AGBs befindet sich die wirtschaftliche Tätigkeit auf einer rechtssicheren Grundlage. In Zeiten der Globalisierung agieren immer mehr Unternehmen international und beschränken sich bei der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr auf die Schweiz. Folglich sollte auch die Gestaltung neuer Vertriebswege immer unter dem Blickwinkel des Schweizerischen Handelsrechts und internationaler Regelungen erfolgen.
Von der Gründung bis zur Abwicklung des Unternehmens
Das Handelsrecht enthält Regelungen, die den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen betreffen. Bereits bei der Gründung des Unternehmens müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, um die zuständigen Behörden zufrieden zu stellen. Die Mehrheit der handelsrechtlichen Bestimmungen zielt auf eine Gewährleistung des ordnungsgemässen Handelsverkehrs mit Geschäftspartnern und Verbrauchern ab. Dennoch müssen Sie auch das Handelsrecht im Blick behalten, wenn Ihr Unternehmen Konkurs geht und eine Liquidation bevorsteht.