Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht der Schweiz beschäftigt sich mit den inländischen Personenvereinigungen. Eine Gesellschaft ist nach Art. 530 OR eine vertragsmässige Verbindung von mindestens zwei Personen, mit der gemeinsame Zwecke mit gemeinsamen Kräften erreicht werden sollen. Die fehlende zentrale Regelung sorgt für einen Flickenteppich aus gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Das Gesellschaftsrecht ist historisch gewachsen und in verschiedenen Rechtsquellen festgeschrieben. Im Mittelpunkt des Schweizer Gesellschaftsrechts stehen acht klassische Rechtsformen. Der Numerus Clausus sorgt dafür, dass Sie auch keine andere Rechtsform verwenden dürfen.

Damit Sie sich im Gesellschaftsrecht sicher bewegen und Ihr Unternehmen zielorientiert aufstellen, bietet sich eine Beratung im Gesellschaftsrecht an. Unsere digitale Plattform ComLaw unterstützt Sie bei der Gründung von Gesellschaften und berät in allen Themen des Unternehmensrechts. Um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen, führen wir mit unserer Partner-Kanzlei auch Gerichtsverfahren für Sie.

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Die Gesellschaftsstruktur

Acht klassische Formen der Personengesellschaft existieren in der Schweiz. Bei der Gründung einer Personenvereinigung sind wir Ihnen behilflich. Jede Gesellschaft weist unterschiedliche Charakteristika auf, sodass bereits die Entscheidung für ein rechtliches Konstrukt fundiert erfolgen sollte. Zugleich gehören auch die Statutenänderung bei bestehenden Gesellschaften oder Umstrukturierung zum handelsrechtlichen Spektrum. Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen können bestehende Unternehmen verändern. Dies reicht bis hin zur Regelung der Nachfolge und möglichen Liquidation.

Die bedeutsamste Rechtsform in der Schweizer Wirtschaft ist die sogenannte Aktiengesellschaft. Folglich gehört auch das Kapitalmarktrecht zu unserem gesellschaftsrechtlichen Know-how.

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Gesellschaftsrechtliche Beratung

Verträge prägen das wirtschaftliche Leben einer Personengesellschaft. ComLaw unterstützt Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Dabei kann es sich um Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge oder andere Vertragsformen handeln. Zugleich zielt unsere Beratung darauf ab, Geschäftsführer, Aktionäre, Verwaltungsräte oder zukünftige Gründer für ihren beruflichen Alltag fachlich aufzustellen. Im Gesellschaftsrecht betrifft die Beratung häufig das Problem der Unternehmensnachfolge. Diese tangiert das Vertrags-, Erb- und Steuerrecht. Um eine optimale Lösung für Ihre Unternehmensnachfolge zu finden, arbeiten wir mit spezialisierten Experten zusammen. Der abschliessende Vertrag ist rechtssicher und reduziert die anfallende Steuerlast.

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Vertretung vor Gericht

Grundsätzlich ist eine aussergerichtliche Einigung in den meisten Fallgestaltungen empfehlenswert. Dennoch zögern wir mit unserer Partner-Kanzlei nicht, Ihre Interessen in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht durchzusetzen. Häufige Streitpunkte sind die Verantwortlichkeit der Geschäftsführung, die Beziehung von Gesellschaftern und Aktionären oder die Spaltung von Unternehmen.