Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Schweizer Arbeitsrecht ist die Grundlage für die Regelung der Beschäftigungsverhältnisse in der Schweiz. Diese werden sowohl durch arbeitsrechtliche Bestimmungen als auch individualvertragliche Vereinbarungen geregelt. Das Obligationenrecht ist in der Schweiz Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die den Arbeitsvertrag betreffen. Da weitere Rechtsquellen existieren, ist ein genauer Blick auf das Arbeitsrecht erforderlich.

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Duales System beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Die zunehmende Globalisierung erfordert arbeitsrechtliche Bestimmungen, die den Zugang von ausländischen Fachkräften zum Schweizer Arbeitsmarkt regeln. Dabei setzt die Schweiz auf ein duales System. Erwerbstätige aus der EU erhalten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Dafür sorgt das vereinbarten Personenfreizügigkeitsabkommen. Demgegenüber sieht es bei den Drittstaaten anders aus. Lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte dürfen in den Schweizer Arbeitsmarkt immigrieren. Derartige Zulassungen sind beschränkt. 

Der Bundesrat der Schweiz regelt Höchstzahlen für jedes Kalenderjahr. Zudem gilt der sogenannte Inländervorrang. Dies bedeutet, dass ausländische Arbeitskräfte erst dann in der Schweiz arbeiten dürfen, wenn keine Personen mit Vorrang in Form geeigneter Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.

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Arbeitsvertrag im Zentrum

Im Mittelpunkt des Arbeitsrechts steht der individualvertragliche Arbeitsvertrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können individuell das Beschäftigungsverhältnis regeln. Falls explizite Angaben im Arbeitsvertrag fehlen, greift das allgemeine Arbeitsrecht. Die Arbeitsverträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Formvorschriften existieren nicht. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung ausreicht. Bei Sonderregelungen ist jedoch die schriftliche Form erforderlich. Unsere Online-Plattform ComLaw kann derartige Arbeitsverträge mitsamt kritischen Klauseln auf die Wirksamkeit überprüfen.

Kündigungen des Arbeitsvertrags sind ordentlich und ausserordentlich möglich. Bei befristeten Arbeitsverträgen enden diese mit Ablauf der vorher bestimmten Frist. Der Kündigungsschutz der Schweiz verhindert, dass Arbeitnehmer missbräuchlich gekündigt werden. Folglich müssen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Anforderungen einhalten, um Arbeitnehmer wirksam zu kündigen. Mehr über das Kündigungsrecht erfahren Sie bei einer fachkundigen Beratung.

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Lohn und Sozialversicherungsbeiträge

Weitere Bestandteile des Schweizer Arbeitsrechts sind der vereinbarte Lohn oder die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe des Lohns richtet sich nach den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem existieren in einigen Branchen Gesamtarbeitsverträge, die einen Mindestlohn festlegen. Arbeitnehmer zahlen im Sozialversicherungssystem der Schweiz grundsätzlich verschiedene Beiträge:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Invalidenversicherung
- Berufliche Vorsorge

Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge wird regelmässig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Selbstständige können sich freiwillig entscheiden, ob sie in die Versicherungen einzahlen wollen.