Wortmarke
Mit einer Marke können Markeninhaber bestimmte Zeichen, Wörter oder Satzkombinationen schützen.
Die Eintragung einer Marke gibt Ihnen die Möglichkeit, sich vor der unberechtigten Benutzung durch Dritte abzusichern. Als Unternehmen liegt es in Ihrem Interesse, einzigartige Marken zu kreieren. Potenzielle Kunden erkennen Ihre Marke wieder. Der Markenschutz verringert die Verwechslungsgefahr und unberechtigte Nutzung durch Ihre Konkurrenz.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Wortkombination, einen Namen oder Satz schützen lassen können, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Unsere Plattform für Online-Lösungen arbeitet eng mit einer erfahrenen Partner-Kanzlei zusammen, um den optimalen Markenschutz für unsere Kunden zu erreichen.
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Die Wortmarke
Bei Wortmarken handelt es sich um Marken, die ausschliesslich aus gedruckten Zeichen bestehen. Dabei kann es sich um Zahlen, Buchstaben oder Sonderzeichen handeln. Eine Farbe wird bei der Wortmarke nicht beansprucht. Es geht ausschliesslich um die Wörter. Mögliche Wortmarken, die in der Praxis häufig vorkommen, sind Werbeslogans, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen. Falls Sie einen einprägsamen Werbeslogan oder eine kreative Wortneuschöpfung für ein Produkt gefunden haben, sollten Sie die Wortmarke schützen lassen.
Die Recherche
Im ersten Schritt erfolgt eine Markenrecherche. Im Zuge dessen prüfen Sie, ob es schon eine vergleichbare Marke Ihrer Konkurrenz gibt. Im Internet lassen sich bekannte Marken meist finden. Allerdings kann es sein, dass eine Wortmarke bereits geschützt ist, ohne dass diese vom Unternehmen publik gemacht wurde. Folglich sollten Sie bei der Markenrecherche auf die professionelle Unterstützung von Experten setzen. Unsere Online-Plattform kennt sich mit dem Thema Markenschutz bestens aus.
Der Markenschutz
Der Schutz einer Wortmarke gelingt in der Schweiz auf zwei verschiedene Arten. Entweder wenden Sie sich an das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum. Dabei handelt es sich um das für die Schweiz zuständige Markenamt. Zwischen Anmeldung und Eintragung vergehen normalerweise ca. 6 Monate. Zugleich können Sie den IR-Markenschutz nach dem Madrider Markenschutzabkommen beantragen. Im Anschluss erfolgt die Ausdehnung des Markenschutzes auf die Schweiz, sodass Sie fortan alleine zur Führung der Wortmarke berechtigt sind.