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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht der Schweiz umfasst rechtliche Bestimmungen zur Entstehung, Erfüllung oder dem Untergang von Rechtsverhältnissen. Da Verträge im alltäglichen Leben omnipräsent sind, kommt dem Vertragsrecht herausragende Bedeutung zu. Jeder Schweizer Bundesbürger kommt regelmässig mit dem Vertragsrecht in Berührung. Unsere Online-Plattform ComLaw hilft Ihnen bei einer fundierten Beratung weiter, um vertragsrechtliche Probleme zu lösen und Ihre Interessen durchzusetzen.

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Die Vertragsfreiheit

Das Schweizer Vertragsrecht geht grundlegend vom Prinzip der Vertragsfreiheit aus. Dies bedeutet, dass eine Person die Freiheit hat, innerhalb der gesetzlichen Schranken den Vertrag abzuschliessen. Die Vertragsfreiheit bezieht sich zunächst auf die Partnerwahlfreiheit. Mit welchem Vertragspartner soll der Vertrag geschlossen werden. Zudem sind die Typen-, Inhalts- und Formfreiheit Ausprägungen der gesetzlichen Vertragsfreiheit. Folglich können Sie sowohl den Vertragstyp frei wählen, den Inhalt nach Ihrem Belieben gestalten und sind grundsätzlich an keinerlei Formvorschriften gebunden. Allerdings existieren einige Schranken der Vertragsfreiheit, um die Rechtsordnung zu gewährleisten und Rechtssicherheit herzustellen. Diese ergeben sich beispielsweise aus den guten Sitten, dem Verstoss gegen sonstiges Recht oder den Persönlichkeitsrechten Anderer.

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Gesetzliche Verträge im Schweizer Recht

Im Schweizer Vertragsrecht sind eine Vielzahl an Verträgen geregelt. Die jeweiligen Vorschriften konstituieren Anforderungen für den Vertragsschluss, die Aufhebung bzw. Kündigung oder den Vertragsinhalt. Häufig vorkommende Verträge sind die Folgenden:
- Kaufvertrag
- Schenkungsvertrag
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Pachtvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag

Entscheidend bei der Bestimmung des gesetzlichen Vertragstypus ist die Auslegung des Willens. Um einen Vertrag zu schliessen, müssen die Vertragspartner einen inneren Willen haben und diesen erklären.

Unterschiedliche Vertragsformen

Der Grundsatz der Formfreiheit prägt das Schweizer Obligationenrecht. Dennoch ist in bestimmten Fällen im Vertragsrecht eine bestimmte Form erforderlich. Dafür muss das Gesetz die Einhaltung einer Form ausdrücklich verlangen. Dies kann sich darin äussern, dass Verträge schriftlich sein müssen oder sogar die öffentliche Beurkundung verlangt wird.

Leistungsstörung bei Verträgen

Leistungsstörungen können die Erfüllung eines Vertrags unmöglich machen. Derartige Leistungen treten regelmässig nach dem Vertragsschluss auf. Eine Leistungsstörung liegt beispielsweise vor, wenn der Vertragspartner nicht leistet, zu spät erfüllt oder die Leistung Mängel aufweist. Unsere Online-Plattform berät Sie über das Vorgehen bei Leistungsstörungen.

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Beendigung der Verträge

Die Beendigung der Verträge ist im Vertragsrecht auf unterschiedliche Arten möglich. Befristete Verträge enden beim Ablauf eines bestimmten Zeitpunkts. Zudem entfalten die folgenden Beendigungsgründe in der Praxis Wirkung:
- Vereinigung
- Verrechnung
- Verjährung
- Erfüllung
- Leistung erfüllungshalber